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VGH Bayern, 11.01.2000 - 3 B 96.707 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Würzburg, 05.03.2013 - W 1 K 11.629
Erhöhtes Unfallruhegehalt; Feststellung der Gesamt-MdE; (keine) Bindung an …
Hier ist der neue Körperschaden eine (weitere) Folge des Dienstunfallereignisses, wenn der vorhandene dienstunfallbedingte Körperschaden alleinige oder wesentliche (Teil-)Ursache für das neue Unfallereignis war (vgl. Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Erl. 4.1 zu § 31; BayVGH v. 11.1.2000 - 3 B 96.707 - Rn. 71, juris; OVG Berlin-Brandenburg v. 19.1.2011 - OVG 4 B 32.10, juris).Daher ist bei der Beurteilung des Grades der Gesamt-MdE - unter Heranziehung der für die Feststellung des GdB bzw. des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) nach dem sozialen Entschädigungsrecht aufgestellten versorgungsmedizinischen Grundsätze (VmG) als Erkenntnismittel - in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-MdE-Grad bedingt und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird (vgl. Teil A Ziffer 3 c) VmG; ebenso BayVGH v. 11.1.2000 a.a.O. Rn. 94 f.; OVG Berlin-Brandenburg v. 19.1.2011 a.a.O.).
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 3 ZB 13.1258
Bildung eines Gesamt-MdE-Grades bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen
Danach war im vorliegenden Fall von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-MdE-Grad bedingt (hier: 40 v. H. auf psychiatrischem Fachgebiet) und dann zu prüfen, inwieweit sich diese im Hinblick auf die weitere Funktionsbeeinträchtigung (hier: 25 v. H. auf neurochirurgischem Fachgebiet) erhöht (vgl. Teil A Ziffer 3 c der versorgungsmedizinischen Grundsätze - VmG - nach der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 - Anlage zum BGBl. I Nr. 57 v. 15.12.2008 - Anlage zum BGBl. I Nr. 57 v. 15.12.2008; BayVGH, U.v.11.1.2000 - 3 B 96.707 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 19.1.2011 - OVG - 4 B 32.10 - juris).